Crdd

Erläuterungen zum Verfahren

a) wenn Sie eine Klage einreichen wollen;
b) wenn Sie geklagt werden.

Ein Verfahren zur Neuvergabe von Domainnamen (im Folgenden kurz MAP genannt, gemäß der Abkürzung, die von der ICANN für das entsprechende Verfahren verwendet wird, und als MAP - Mandatory Administrative Proceedings bekannt ist) hat zum Ziel, dass ein Domainname, der in böser Absicht von jemanden registriert wurde, der kein Recht darauf hat, demjenigen übertragen wird, dem er rechtmäßig zusteht. Sie unterliegen sowohl dem Reglement für die Vergabe und Verwaltung von Domain-Namen in der ccTLD .it als auch dem Reglement für die Beilegung von Streitigkeiten in der ccTLD .it. Zusätzlich zu diesen Vorschriften hat das Register auch Richtlinien erstellt. Insbesondere für Neuvergabeverfahren wurden die Richtlinien für die Beilegung von Streitigkeiten in der ccTLD .it erstellt, auf die zusätzlich zu den nachfolgenden Hinweisen verwiesen werden sollte. Es ist außerdem ratsam, die Seite zu den Vorschriften zu konsultieren, um sich über eventuelle Änderungen der Vorschriften zu informieren.

Um eine Klage einzureichen.

Um eine Beschwerde einzureichen, ist es zunächst notwendig, die Voraussetzungen für die Registrierung eines Domainnamens in der ccTLD .it zu erfüllen. Daher kann das Rückübertragungsverfahren nur von Subjekten eingeleitet werden, die einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), dem Vatikanstaat, der Republik San Marino oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft angehören. Sie kann auch im Namen und auf Rechnung einer natürlichen oder juristischen Person, die nicht einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), dem Vatikanstaat, der Republik San Marino oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft angehört, eingereicht werden, sofern die selbständigen Titel des Antragstellers durch Urkunden hervorgehoben werden. Erfüllt der Beschwerdeführer nicht die Voraussetzungen für die Registrierung des Domainnamens, für den er die Umwidmung beantragt, wird die Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen.

Wenn Sie berechtigt sind, die Domain zu registrieren, für die Sie die Rückübertragung beantragen, zuerst muss überprüft werden, ob derjenige, der den Domainnamen registrieren ließ, den Sie einfordern wollen, wirklich kein Recht darauf besitzt. Um dies zu tun, können Sie auf die Datenbank der italienischen Registro.it zugreifen und überprüfen, wer der derzeitige Inhaber ist (diese Information ist auch für die Vorbereitung der Klage notwendig).

Zum Beispiel: Wenn Sie Mario Rossi heißen und z.B. die Domain mariorossi.it einfordern wollen, müssen Sie zuerst überprüfen, ob derjenige, der die Domain registrieren ließ, nicht ebenso ein Recht auf diesen Namen hat. Wenn nämlich der derzeitige Inhaber der Domain auch Mario Rossi heißt (und daher dasselbe Recht auf die Domain mariorossi.it besitzt), hat es keinen Sinn ein Verfahren einzuleiten. Wenn das gleiche Recht auf ein und denselben Namen besteht, ist die Domain rechtmäßig demjenigen vergeben worden, der sie zuerst beantragt hat, und Ihr Antrag würde unweigerlich zurückgewiesen werden.

Es ist möglich, dass die Daten der Person, die die Domain registriert hat, unkenntlich gemacht werden. In diesem Fall ist es notwendig, einen Antrag auf Zugang zu den Aufzeichnungen an das Register zu senden, wobei die in Art. 2 der Richtlinien für die Beilegung von Streitigkeiten in der ccTLD .it enthaltenen Angaben zu beachten sind. Die Referenzvorschrift findet sich in Art. 5.2 der Verordnung für die Zuteilung und Verwaltung von Domainnamen in der ccTLD .it.

Zweitens müssen Sie überprüfen, ob Sie selbst das Recht auf einen bestimmten Domainnamen haben. Wenn Sie Giuseppe Bianchi heißen, haben Sie kein Recht auf den Namen Mario Rossi und es ist sinnlos die Domain mariorossi.it einzufordern, auch wenn derjenige, der sie registrieren ließ (z.B. Giovanni Verdi) scheinbar ebenso kein Recht auf einen solchen Domainnamen besitzt.

Wenn die Überprüfung, die Sie durchgeführt haben, positiv ausgeht (d.h. der derzeitige Inhaber scheinbar kein Recht auf den Domainnamen hat, den er registrieren ließ, während Sie hingegen Ihr Recht darauf geltend machen können), ist es notwendig, dass vor dem Neuvergabeverfahren die formelle Anfechtung des Domainnamens durchgeführt wird.

Diese wird nach Art. 5.1 der Verordnung für die Zuteilung und Verwaltung von Domainnamen in der ccTLD .it. abgefasst und durch Einschreiben mit Rückschein an die italienische Registration Authority geschickt. Darin teilen Sie mit, dass Sie die Absicht haben, die Domainvergabe anzufechten. Dies ist besonders wichtig, nicht nur deshalb, weil sonst das MAP nicht eingeleitet werden kann, sondern auch weil, sobald der Domainname angefochten wurde, dieser blockiert wird und vom Inhaber nicht an Dritte, also nicht dem Kläger, weitergegeben werden kann (Art. 5.1, letzer absatz der Verordnung für die Zuteilung und Verwaltung von Domainnamen in der ccTLD .it.).

Sobald der Domainname angefochten wurde, ist der nächste Schritt die Vorbereitung der Klage. Der Reglement für die Beilegung von Streitigkeiten in der ccTLD .it. sehen kein bestimmtes Formular vor. Die Klage kann daher frei abgefasst werden, es müssen jedoch alle vom Neuvergabeverfahren vorgesehenen Elemente enthalten sein. Im Zweifelsfall können Sie das vom C.r.d.d. vorbereitete Formular verwenden. Dieses ist so formuliert, dass Sie kein Element, das von den Reglement für die Beilegung von Streitigkeiten in der ccTLD .it. vorgesehen ist, vergessen können. Wenn Sie also unser Formular verwenden möchten, brauchen Sie es nur herunterladen und gemäß den Anweisungen, die auf der entsprechenden Website angezeigt werden, ausfüllen.

Sie müssen sich dann vor allem entscheiden, ob Sie wünschen, dass die Streitfrage von einem einzigen Experten oder von einem aus drei Experten bestehenden Kollegium behandelt werden soll.  Im zweiten Fall sind die Kosten natürlich sehr viel höher als im ersten. Doch, während im Falle eines einzigen Experten, dieser vom Diensteanbieter eingesetzt wird, können Sie beim Kollegium aus drei Experten eine Gruppe wählen, zu der diejenigen Experten zählen, die sich um Ihre Klage kümmern werden. Sie müssen jedoch alle in der Expertenliste des C.r.d.d. eingetragen sein.

Sobald das Formular ausgefüllt ist, ist notwendig: a) die Zahlung durchzuführen; b) die Klage als Einschreiben an das C.r.d.d. zu übermitteln; c) eine Kopie der Klage mittels E-Mail zu übermitteln.

Sehen wir uns diese drei Punkte genauer an: Die Kosten des Verfahrens werden zur Gänze vom Kläger (also Ihnen) getragen und müssen  im Voraus bezahlt werden. Wenn das Verfahren für Sie positiv ausgeht, können Sie eventuell das ordentliche Gericht (den Friedensrichter) anrufen um die Verurteilung desjenigen, der unrechtmäßig den Domainnamen registrieren ließ, zur Rückerstattung der für das MAP aufgewendeten Kosten zu erreichen.

Die Bezahlung muss mittels unübertragbarem Barscheck erfolgen, ausgestellt auf C.r.d.d. - Centro risoluzione dispute domini s.r.l., oder mittels Banküberweisung  auf das Girokonto Nr. 13707.52 lautend auf den Namen der Gesellschaft bei der Bank Monte dei Paschi di Siena, ag. 4, Via Napoleone III, 2, Roma - ABI 1030 - BLZ 03204 - SWIFT CODE: PASCITM1RM4 - IBAN: IT 34 K 01030 03204 000001370752. Denken Sie daran, dass der genannte Betrag nicht rückerstattet wird, auch nicht, wenn Sie in der Folge auf das MAP verzichten oder das Verfahren aufgrund von in den Regelung vorgesehenen Fällen unterbrochen werden würde.

Das Zahlungsdatum muss in das Klageformular eingetragen werden. Daher können Sie nicht vergessen, erst dann die Klage zu übermitteln, wenn Sie die Zahlung durchgeführt haben. Sobald die Zahlung eingegangen ist, stellt das C.r.d.d. eine ordnungsgemäße Rechnung aus. Geben Sie daher alle Daten an (einschließlich Steuernummer bzw. Mehrwertsteuernummer). Wenn Sie ein Recht auf Mehrwertsteuerbefreiung haben, vergessen Sie nicht dies anzugeben und geben Sie im Formular die Referenzdaten für eine solche Befreiung an.

Füllen Sie, wenn Sie die Zahlung durchgeführt haben, das Klageformular fertig aus und geben Sie alle erforderlichen Daten an, stempeln Sie es ab und unterzeichnen Sie es. Legen Sie diesem eine Fotokopie des Briefes zur Anfechtung des Domainnamens, den Sie an die Registration Authority geschickt haben,  und die Dokumente, die Ihre Klage unterstützen in zweifacher Ausfertigung bei. Schicken Sie alle diese Unterlagen dann an das C.r.d.d., Via Liberiana 17, 00185 Roma.

Schicken Sie dann mittels E-Mail eine Kopie der Klage (nicht unterzeichnet) im Format RTF, TXT, DOC, DOCX, ODT oder HTML,  an die Adresse svp@crdd.it. Wenn möglich schicken Sie in einem Attachment eine Kopie des Briefes zur Anfechtung des Domainnamens, den Sie an das Regelung geschickt haben, und eine Kopie der Unterlagen zur Unterstützung der Klage mit.

Beachten Sie, dass das Verfahren beginnt, sobald beim C.r.d.d. Folgendes eingetroffen ist:
a) die Zahlung der für das gewählte MAP erforderlichen Summe;
b) der eingeschriebene Brief, der die unterzeichnete Originalklage und eine Kopie des Briefes zur Anfechtung des Domainnamens und die unterstützenden Dokumente in zweifacher Ausfertigung enthält;
c) mittels Email: zumindest die Kopie der Klage in elektronischem Format.

Falls etwas fehlen oder unrichtig ausgefüllt sein sollte, wird das C.r.d.d. Sie mittels E-Mail benachrichtigen. In diesem Fall beginnt das Verfahren nach der Beseitigung aller angegebenen Mängel.

Somit ist für Sie die meiste Arbeit getan. Sobald das C.r.d.d. oben genannte Unterlagen erhalten hat, wird es das von den Regelung vorgesehene Verfahren verfolgen um ein Streitverfahren mit dem Inhaber des Domainnamens, den Sie angefochten haben, zu erreichen.

Auf jeden Fall werden Sie vom C.r.d.d. über den Verlauf des Verfahrens mittels E-Mail auf dem Laufenden gehalten. Es werden Ihnen die Verteidigungen der Gegenpartei und deren möglichen Forderungen, der Name des für das Verfahren eingesetzten Experten, die vorgesehene Dauer des Verfahrens und die Entscheidungen des eingesetzten Experten mitgeteilt. Sie können auch Erläuterungen fordern oder beim eingesetzten Experten Gesuche einreichen, indem Sie eine E-Mail an die Adresse svp@crdd.it oder an eine kurzfristig mitgeteilte E-Mail-Adresse senden.

Sie erhalten die Entscheidung des Experten über Ihre Klage bis zum durch die Regelung fixierten Termin. Die Entscheidung wird außer Ihnen und der Gegenpartei auch dem Registro .it. Die Entscheidung wird auch auf der Website des C.r.d.d. und dem Registro .it veröffentlicht.

Wenn die Entscheidung zu Ihrem Gunsten ausfällt, vergessen Sie nicht, dass es notwendig ist, bei dem Registro .it das Verfahren für die Domainnamenregistierung einzuleiten. Sie müssen daher die Haftungsübernahmebestätigung übermitteln und sich von Ihrem Provider das elektronische Anmeldungsformular schicken lassen.

Wenn die Entscheidung nicht zu Ihrem Gunsten ausfällt, denken Sie daran, dass Sie immer noch eine Klage bei einem ordentlichen Gericht einreichen können oder, wenn die Voraussetzungen es erlauben, sich an den Schiedsausschuss dem Registro .it wenden können. Bedenken Sie, dass durch das MAP nicht ein Verfahren zur Übertragung eines Domainnamen eingeleitet werden kann, wenn dieser nicht in böser Absicht registriert wurde, auch nicht, wenn derjenige, der ihn anfechtet, der rechtmäßige Besitzer dieses Namens ist.

Daher könnte ein von MAP aufgrund der fehlenden bösen Absicht seitens des Inhabers zurückgewiesener Antrag vor dem Schiedsausschuss oder vor einem ordentlichen Gericht angehört werden, da bei deren Verfahren die böse Absicht, desjenigen, der den Domainnamen registrieren ließ, kein essentielles Element für eine Übertragung ist.


Um sich im Falle einer Klage zu verteidigen.

Wenn Sie über das C.r.d.d. eine Klage eines Dritten erhalten, der den Domainnamen anfechtet, den Sie registrieren ließen, müssen Sie die Antwort zu Ihrer Verteidigung bis zum 25. Tag nach dem Erhalt der Klage vorlegen.

Die Regelung sehen kein bestimmtes Formular für diese Antwort vor. Sie kann daher völlig frei gestaltet sein, muss jedoch alle von den Regelung und den Neuvergabeverfahren vorgesehenen Elemente enthalten. Um Ihnen diese Aufgabe zu erleichtern, hat das C.r.d.d. ein Formular ausgearbeitet. Wenn Sie dieses ausfüllen, können Sie keine von den Regelung für das MAP vorgesehenen Elemente vergessen. Wenn Sie also unser Formular verwenden möchten, brauchen Sie es nur herunterladen und gemäß den Anweisungen, die auf der entsprechenden Website angezeigt werden, auszufüllen.

Wenn Sie möchten, dass die folgenden Mitteilungen Ihnen auf anderem Wege als mittels E-Mail übermittelt werden, müssen Sie den entsprechenden, in den Erläuterungen genannten Pauschalbetrag einzahlen.

Sobald die Klageantwort (frei gestaltet oder mit Hilfe des vom C.r.d.d. bereitgestellten Formulars) vorbereitet ist, sind folgende Schritte notwendig:
a) diese zu unterschreiben und mit den unterstützenden Unterlagen in zweifacher Ausfertigung eingeschrieben an das C.r.d.d. zu senden;
b) eine Kopie mittels E-Mail zu schicken;
c) die Zahlung der angegebenen Summe durchzuführen, wenn man die Mitteilungen nicht mittels E-Mail erhalten möchte.
nelle istruzioni.

Sehen wir uns diese drei Punkte genauer an: Wenn Sie die Klageantwort fertig und alle erforderlichen Daten im Formular angegeben haben, stempeln Sie diese ab und unterzeichnen Sie diese. Dieser legen Sie zwei Kopien der Ihre Verteidigung unterstützenden Dokumente bei und, falls Sie die folgenden Mitteilungen auf anderem Wege als mittels E-Mail erhalten wollen, die Zahlungsmodalitäten und den Scheck über den entsprechenden Betrag, ausgestellt auf C.r.d.d. - Centro risoluzione dispute domini s.r.l. Schicken Sie alle diese Unterlagen dann per Einschreiben an das C.r.d.d., Via Liberiana 17, 00185 Roma.

Die eventuelle Pauschalsumme für die Mitteilungskosten muss mittels unübertragbarem Barscheck erfolgen, ausgestellt auf C.r.d.d. – Centro risoluzione dispute domini  s.r.l., oder mittels Banküberweisung auf das Girokonto Nr. 13707.52 lautend auf den Namen der Gesellschaft bei der Bank Monte dei Paschi di Siena, ag. 4, Via Napoleone III, 2, Roma - ABI 1030 - BLZ 03204 - SWIFT CODE: PASCITM1RM4 - IBAN:  IT 34 K 01030 03204 000001370752.  Denken Sie daran, dass der genannte Betrag nicht rückerstattet wird, auch nicht, wenn das Verfahren aufgrund von in den Regelung vorgesehenen Fällen unterbrochen werden würde.

Die Daten der eventuellen Zahlung der Kosten für die Mitteilungen, wenn diese nicht mittels E-Mail erfolgen sollen, müssen im Einspruchformular eingetragen werden. Sobald die Zahlung eingegangen ist, stellt das C.r.d.d. eine ordnungsgemäße Rechnung über die erhaltene Summe aus.  Geben Sie daher alle Daten an (einschließlich Steuernummer bzw. Mehrwertsteuernummer). Wenn Sie ein Recht auf Mehrwertsteuerbefreiung haben, vergessen Sie nicht dies anzugeben und geben Sie im Formular die Referenzdaten für eine solche Befreiung an.

Schicken Sie dann mittels E-Mail eine Kopie der Klageantwort (nicht unterzeichnet) im Format RTF, TXT,  DOC oder HTML,  an die Adresse svp@crdd.it. Wenn möglich schicken Sie in einem Attachment eine Kopie der Ihre Verteidigung unterstützenden Dokumente mit.

Falls etwas fehlen oder unrichtig ausgefüllt sein sollte, wird das C.r.d.d.. Sie mittels E-Mail benachrichtigen. Halten Sie bitte die von den Naming Rules vorgesehenen Termine ein (25 Tage ab dem Erhalt der Klage). Die Naming Rules sind in dieser Hinsicht sehr streng und sehen vor, dass jedwede Unterlagen, die nach dem festgesetzten Termin beim Diensteanbieter einlangen, nicht mehr berücksichtigt werden.

Sobald Ihre Verteidigung eingelangt ist, wird das C.r.d.d. diese Ihrem Gegner mitteilen und den (oder die) Experten nominieren, die entscheiden werden, ob der angefochtene Domainname dem Kläger übertragen werden muss oder nicht.

Auf jeden Fall werden Sie vom C.r.d.d. über den Verlauf des Verfahrens mittels E-Mail auf dem Laufenden gehalten. Es werden Ihnen der Name des für das Verfahren eingesetzten Experten, mögliche weitere Forderungen des Klägers (worüber ein Streitverfahren eingeleitet wird), die Dauer des Verfahrens und die Entscheidungen des eingesetzten Experten mitgeteilt. Sie können auch Erläuterungen fordern oder beim eingesetzten Experten Gesuche einreichen, indem Sie eine E-Mail an die Adresse svp@crdd.it oder an eine kurzfristig mitgeteilte E-Mail-Adresse senden.

Sie erhalten die Entscheidung des Experten bis zum durch die Naming Rules fixierten Termin. Die Entscheidung wird außer Ihnen und der Gegenpartei auch dem Registro .it mitgeteilt. Die Entscheidung wird auch auf der Website des C.r.d.d. und der dem Registro .it veröffentlicht.

Wenn die Entscheidung zu Ihrem Gunsten ausfällt, d.h. die Klage des Gegners zurückgewiesen wird, gehört der Domainname weiter Ihnen. Im gegenteiligen Fall wird er über die Registration Authority an denjenigen übertragen, der ihn eingefordert hat.


Wir hoffen hiermit alle Unklarheiten beseitigt zu haben. Falls Sie doch noch Fragen haben, schicken Sie bitte eine Nachricht an:   svp@crdd.it



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